Benutzerordnung

Unsere Benutzungsordnung ist für Sie und uns verbindlich

Benutzungsordnung der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Liudger

Bücherei St. Anna, Münster-Mecklenbeck

Anschrift:

Bücherei St. Anna Münster-Mecklenbeck

Dingbängerweg 61

48163 Münster

Email: buecherei-mecklenbeck@bistum-muenster.de

www.buecherei-mecklenbeck.de

Öffnungszeiten:

Mittwoch:  16:30-18:30 Uhr

Freitag:     14:30-16:30 Uhr

Samstag:  19:00-19:30 Uhr

Sonntag :  10:30-12:30 Uhr

§ 1 Allgemeines

1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.

2.Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzerordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu nutzen.

3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

4. Informationen zum Datenchutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.

§ 2 Öffnungszeiten

1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

§ 3 Anmeldung

1. Erwachsene melden sich persönlich und nach Bedarf unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Die BenutzerInnen bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.

2. Bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahren ist die Unterschrift eines(r) gesetzlichen Vertreter(s)In vorzulegen. Die gesetzlichen VertreterInnen verpflichten sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

3. Die BenutzerInnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift mitzuteilen.

§ 4 Benutzerausweis

1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.

2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haften die eingetragenen BenutzerInnen bzw. die gesetzlichen Vertretungen.

3. Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz wird eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung erhoben.

4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Die Benutzerinnen haften auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.

§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist

1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haften die BenutzerInnen. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG!

E-Medien können nur vom Leser selber über die Internetseite www.libell-e.de vorgemerkt werden.

2. Die Leihfrist beträgt für

Bücher, Spiele, CD-ROMs  4 Wochen

CDs, Hörbücher, DVDs, Zeitschriften  2 Wochen

Digitale Medien siehe Benutzerordnung www.libell-e.de

3. Ausleihfristen sowie Ausleihbeschränkungen für einzelne Medien können von der Büchereileitung abweichend festgelegt werden.

4. Liegt keine Vorbestellung vor, kann die Leihfrist vor Ablauf verlängert werden. Eine Verlängerung kann im webOpac, telefonisch als auch per E-Mail erfolgen, ist jedoch höchstens zweimal aufeinanderfolgend möglich.

§ 6 Ausleihbeschränkungen

1. Medien können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

2. Die Anzahl entleihbarer Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.

§ 7 Vormerkung

1. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch der BenutzerInnen eine Vormerkung entgegennehmen.

§ 8 Rückgabe

1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.

2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Für das Erstellen und Versenden einer schriftlichen Mahnung ist ein Auslagenersatz zu entrichten.

3. Versäumnis – und Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege  eingezogen.

§ 9 Behandlung der Medien, Haftung

1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust sind die BenutzerInnen schadenersatzpflichtig.

2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom(n) BenutzerInnen auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

§ 10 Schadenersatz

1. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

§ 11 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht

1. Jede(r) BenutzerIn hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.

2. Rauchen ist in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.

3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände/Garderobe der BenutzerIn übernimmt die Bücherei keine Haftung.

4. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 12 Ausschluss von der Benutzung

1. BenutzerInnen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können vonn der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

§ 13 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 10. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

Ort, Datum Unterschrift des Trägers

gez. Dr. Timo Weissenberg     gez. Rolf Klein

Gebührenordnung

Ausstellung Benutzerausweis  2,00 Euro

Ersatz für Benutzerausweis  2,00 Euro

Versäumnisgebühr bei Überschreiten der Ausleihfrist  je Medium je Woche  0,50 Euro

Auslagenersatz für briefliche Mahnung  1,00 Euro

Ausstellung Benutzerausweis bzw. Freigabe eines bereits gültigen Benutzerausweises für E-Medien jährlich  15,00 Euro

Sondervereinbarungen erfragen Sie bitte bei Ihrer Bücherei.